Schluss mit dem Papierkrieg
Die Suche nach dem optimalen Hausverwalter ist kein Zufall mehr, ein hin und her zwischen mehreren Hausverwaltern Vergangenheit. Die Haus- oder Immobilienverwaltung befasst sich mit der wirtschaftlichen und technischen Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern, wobei der Umfang individuell vereinbart werden kann. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Mieten- und der WEG-Verwaltung.
Die regulären Verwaltungsaufgaben der Mietenverwaltung beinhalten üblicherweise folgende Dienstleistungen: -
Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, die Neuvermietung einschließlich Mietersuche, die Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern, die Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel, -
Entgegennahme und Abrechnung von Kautionen, -
Einziehung der Mieten und Betriebskosten, die Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen, -
Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nach den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen bzw. vereinbarte Heiz- und Betriebskostenerhöhungen geltend zu machen, -
pünktliche Zahlung aller, das Objekt betreffenden Steuern, Abgaben, Zinsen und sonstigen Lasten, inklusive Wartungs- und Handwerkerrechnungen, -
Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämien und die Regulierung eventueller Schadenfälle, -
Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und bei Verstößen abzumahnen oder sonst in geeigneter Weise einzuschreiten, -
Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden, -
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts, -
Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt. Die WEG-Verwaltung richtet sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die wichtigsten Aufgaben des Hausverwalters sind. -
Eigentümerversammlung einberufen und durchführen, -
Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftspläne erstellen, -
Einstellung und Freisetzung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal, etc.) soweit erforderlich, sowie Bestimmung und Überwachung ihrer Tätigkeit -
Veranlassung und Überwachung aller notwendigen laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen -
Betreuung und Überwachung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
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